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BarrierefreiheitserklärungDie Webschnittstelle dieser ILIAS-Website wurde, soweit es möglich ist, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich gemacht. Stand der Vereinbarkeit mit den AnforderungenDie Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit der EU-Richtlinie 2016/2102 vereinbar. Nicht barrierefreie InhalteDie nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den angegebenen Gründen nicht barrierefrei:
Sie sind als Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 derzeit nicht vollständig barrierefrei. Das betreibende Team dieser Website ist allerdings aktiv an der Analyse von Barrieren und der Rückmeldung an die Entwickler und Entwicklerinnen der betroffenen ILIAS-Funktionen beteiligt, damit festgestellte Barrieren zeitnah beseitigt werden können. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den angegebenen Gründen nicht barrierefrei:
Erstellung dieser Erklärung zur BarrierefreiheitDiese Erklärung wurde am 10.06.2026 erstellt. Diese Erklärung wurde am 10.06.2026 letztmalig überprüft. Prüfmethoden: Selbstbewertung, in der stellvertretend die Seiten und Funktionen von ILIAS-Kursen und -Übungen getestet wurden, dies sowohl aus Lehrenden- als auch aus Studierendensicht. Rückmeldung und KontaktangabenWenn Sie Probleme mit der Zugänglichkeit von Inhalten haben, können Sie sich über das Kontaktformular unserer Webseite unter dem Thema „Öffentlichkeitsarbeit“ bei uns melden und wir kümmern uns um Ihr Anliegen. https://www.bsz-bw.de/Kontakt.html DurchsetzungsverfahrenSollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit dieser Website keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt: Landeszentrum BarrierefreiheitSchlichtungsstelle Else-Josenhans-Straße 6 70173 Stuttgart Telefon: 0711 123 39375 E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/ Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich. Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen. Erläuterung zum BedienkonzeptSie können ILIAS mit assistiven Technologien aktiv bedienen und Interaktionen durchführen. Sie können ILIAS ohne assistive Technologien, nur mittels Tastatur bedienen. Das Element, welches den Fokus hält, ist visuell hervorgehoben. Orientierung mittels ARIA Landmark Roles und ÜberschriftenDie wichtigsten Bereiche von ILIAS sind semantisch ausgezeichnet (ARIA Landmark Roles). Sie können über diese Auszeichnungen innerhalb der Seite navigieren.
Nutzung der HauptnavigationDie Hyperlinks der Hauptnavigation können über die Tastatursteuerung per Tabulatortaste ausgewählt werden. Für einzelne Navigationsbereiche kann unter Umständen eine Steuerung per Pfeiltasten erforderlich sein. Beispiel: Im Magazin von ILIAS gibt es die Baumansicht, über die man mit der Tabulatortaste gelangt. Wenn die Baumansicht aktiviert wurde, lässt diese sich mit einigen Screenreadern ausschließlich mit den Pfeiltasten steuern. Ggf. müssen Sie für diesen Navigationsbereich den Scan-Modus des Screenreaders abschalten. DashboardDie Seite hat eine Hauptspalte, die alle Favoriten sowie alle Kurse und Gruppen, bei denen Sie Mitglied sind, listet. Sie können auf den Titel eines Objekts klicken, um es zu öffnen. |